GEG 2024: Gebäudeautomation wird Pflicht

In Hinblick auf die Transformation zur Klimaneutralität ist der Gebäusesektor gefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizenz und Senkung der Treibhausgasemissionen umzusetzen, um eine bessere Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu erreichen. Der Einsatz von energieeffizienten Heiz- und Kühlsystemen, die ohne fossile Brennstoffe arbeiten, gehört zu den wesentlichen Maßnahmen. Aber auch die digitale Vernetzung erhält zunehmend Einzug in den Gebäudesektor.

 

Die Installation von selbstregulierenden Systemen zur Regelung der Temperatur in jedem Raum und automatischen Beleuchtungssteuerungen soll sicherstellen, dass Wärme und Licht nicht in unbenutzten Bereichen verschwendet werden. In sogenannten Smart Buildings werden die Energieverbräuche kontinuierlich überwacht, aufgezeichnet, analysiert und angepasst. Das Ziel der Gebäudeautomation (GA) ist, Effizienzverluste gebäudetechnischer Anlagen zu verringern und Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz identifizieren.

 

Die Gebäude in der EU sind für rund vierzig Prozent des gesamten Energieverbrauchs verantwortlich. Während der Fokus der EU-Gebäude-Richtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) in der Vergangenheit auf der Regelung und Steuerung von haustechnischen Anlagen lag, wird mit den rechlichen Rahmenbedingungen jetzt auch die ganzheitliche Vernetzung adressiert. Die Gebäudeautomation soll den Primärenergiebedarf senken und durch eine höhere Energieeffizienz die Betriebskosten reduzieren. Dokumentiert wird das im Energieausweis.

Die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie und die Energieeffizienz-Richtlinie EED (Richtlinie (EU) 2023/1791), die Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission sind, sollen bis 2030 zur Senkung der CO2-Emissionen beitragen. In Deutschland werden die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in nationales Recht umgesetzt. Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene GEG schreibt in § 71a vor, dass Nichtwohngebäude im Bestand, deren Heizungsanlage bzw. Klima- und Lüftungsanlage eine Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt (kW) besitzt, bis Ende 2024 mit einem Mindest-Automationsgrad nachzurüsten sind.

 

Um diese Anforderung zu erfüllen, muss ein Nichtwohngebäude mit einer digitalen
Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden, die eine kontinuierliche Konrolle, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger leistet. Die erhobenen Daten müssen über eine frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich sein, damit eine Hersteller-unabhängige Auswertung erfolgen kann. Mit dem Gebäude-Energiemanagement muss eine Person oder ein Unternehmen beauftragt werden, um die Energieeffizienz zu bewerten, Effizienzverluste festzustellen und die zuständige Person über Verbesserungsmöglichkeiten zu informieren. Das kann mit einem Energiemanagementsysem nach ISO 50001 erfolgen.

 

Für neue Nichtwohngebäude schreibt das GEG 2024 eine Gebäudeautomation mit Automatisierungsgrad B vor. Neben den Anforderungen an die Gewerke Heizung und Kühlung beinhaltet das unter anderem eine automatische Einzelraumsteuerung bezüglich der Temperatur, Luftfeuchte und dem CO2-Gehalt der Raumluft. Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie, die binnen 24 Monaten in nationales Recht überführt werden muss, adressiert mit den Anforderungen an die Gebäudeautomation mittelfristig eine größere Anzahl von Nichtwohngebäuden im Bestand.

Ab Ende 2029 soll eine Gebäudeautomation für alle Nichtwohngebäude verpflichtend werden, bei denen die Nennleistung der Heizungs-Anlage bzw. der Klima- und Lüftungsanlage mehr als 70 kW beträgt.

Das bedeutet in der Praxis, dass in den Gebäuden Sensoren installiert werden müssen, um die gewünschten Messwerte für das Monitoring von Heizungs- und Klimaanlagen aufzunehmen. Da die Installation von leitungsgebundenen Sensoren mit einem erheblichen Verkabelungs- und Montageaufwand verbunden wäre, erfordern „intelligente Gebäude“ funkbasierte Sensoren, die relevante Informationen für IoT-Systeme liefern können.