Label und Kennzeichnung von Lebensmitteln

Ob Kaffee, Tee oder Schokolade – auch an der Concession-Theke im Kino wächst die Nachfrage nach Produkten, die „bio”, „vegan”, „fair”, „nachhaltig” und „unverpackt” sind. Allerdings sind Bio-Produkte weder zwangsläufig nachhaltig noch fair produziert oder unverpackt. Umgekehrt gilt ebenso, dass fair gehandelte Waren nicht unbedingt aus ökologischem Anbau stammen. Immer mehr Bio-Anbauverbände setzen jedoch auf einen fairen Umgang mit ihren Lieferanten und entwickeln entsprechende Zertifizierungssysteme, während Fairtrade-Organisationen auf Bio-Produkte setzen.

 

Die GEPA, die als Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt seit 1975 fair gehandelte Produkte importiert und vertreibt, verfolgt hohe Ansprüche, die über aktuelle internationale Standards hinausgehen. Das GEPA fair-Logo, steht für eine bessere Bezahlung, einen hohen fairen Anteil bei Mischprodukten von 40-100 Prozent sowie eine Rückverfolgbarkeit der gesamten Lieferkette. Die Verpackungen von GEPA-Produkten müssen recyclingfähig sein und sollen kein Aluminium enthalten. Hundertprozentige Bio-Ware wird als strategisches Ziel angestrebt. Bislang haben 75 Prozent der GEPA-Produkte das EU-Bio-Logo erhalten und ein Teil zudem eine Naturland- Zertifizierung.

 

Der Bio-Anbauverband Naturland zertifiziert Rohstoffe und Produkte aus dem In- und Ausland. Naturland-zertifizierte Erzeuger, Verarbeiter und Handelsunternehmen können sich zusätzlich für die „Naturland Fair“- Zertifizierung qualifizieren, die für verlässliche Handelsbeziehungen, faire Erzeugerpreise und einen regionalen Rohstoffbezug steht.

Das Fairtrade-Siegel orientiert sich an den Kriterien der Fairtrade Labelling Organisation International (FLO), wozu eine faire Bezahlung der Produzenten durch Mindestpreise und verbindliche Abnahmeerträge für Kleinbauern gehören. Mit dem schwarzen Fairtrade-Siegel Label werden nur Rohstoffe zertifiziert, die in den Entwicklungsländern produziert werden. Mischprodukte, in denen nicht zertifizierte Zutaten wie beispielsweise in Deutschland angebauter Zucker enthalten sind, können mit einem Fairtrade-Siegel auf weißem Hintergrund zertifiziert werden.

 

Das Bio&Fair-Siegel vom BioFairVerein verbindet ökologische und soziale Anforderungen miteinander. Die Produkte müssen mindestens zur Hälfte Bioland- oder Demeter-Qualität aufweisen und der verbleibende Anteil  muss den EU-Bio-Mindeststandard erfüllen. Zu den Kriterien in Hinblick auf Regionalität und Fairness gehören faire regionale Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, soziale Verantwortung im Unternehmen und in der Region sowie eine Produktion aus überwiegend heimischen Rohstoffen.

 

Letzteres ist nicht mit dem Biokreis-Logo „regional & fair“ zu verwechseln, das der viertgrößte Bio-Anbauverband in Deutschland Biokreis als Zusatzzertifizierung entwickelt hat. Das Logo wird für die Zusammenarbeit mit regionalen Biolandwirten und den fairen Umgang mit Lieferanten vergeben. Zudem werden vom Biokreis wesentlich strengere Auflagen für das Tierwohl verlangt, als der Gesetzgeber vorsieht.

 

Sowohl  für verpackte als auch für unverpackte Lebensmittel gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), die sicherstellt, dass Lebensmittelproduzenten einheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung der hergestellten Lebensmittel verwenden. Produke, die als lose Ware angeboten werden, unterliegen strengeren Maßstäben.

 

Die Zusatzstoffzulassungs-Verordnung (ZZulV) schreibt verpflichtend vor, Verbraucher*nnen den Zugang zu Informationen über Allergene zu geben, die zu Überempfindlichkeits-Reaktionen führen können. Zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen zählen unter anderem Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse oder Pistazien.