Mehr Kreislaufwirtschaft in der Bauindustrie

Die Kreislaufwirtschaft soll auch in der Bauindustrie Einzug erhalten. Mit der am 1. August 2023 in Kraft getretenen Mantelverordnung wird erstmals bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt, dass Bau- und Abbruchabfälle seltener in Deponien landen, sondern stattdessen als Ersatzbaustoffe für neue Bauten dienen sollen. Die mineralischen Abfälle stellen mit rund 250 Millionen Tonnen jährlich den größten Abfallstrom in Deutschland dar.

 

Bau- und Abbruchabfälle, aber auch industrielle Nebenprodukte wie Flugaschen aus Kohlekraftwerken und Eisenhüttenschlacken verursachen etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Die mineralischen Bauabfälle besitzen ein großes Recycling-Potenzial, denn durch die Verwendung dieser Ersatzbaustoffe können gigantische Mengen Primärbaustoffe gespart werden. Das schont zugleich die natürlichen Ressourcen, denn je mehr Baustoffe recycelt werden, desto weniger Flächen müssen für die Rohstoffgewinnung erschlossen werden.

 

Mit der Mantelverordnung, die nach über fünfzehn Jahren verabschiedet werden konnte, ist ein bundesweit geltendes Regelwerk für das Recycling von Baustoffen und die Beseitigung von Schadstoffen geschaffen worden. Das Kernstück der Mantelverordnung sind die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Zudem sind die Deponieverordnung (DepV) sowie die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) an die neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung angepasst worden.

Die zunehmende Bauaktivität in Deutschland sorgt für einen wachsenden Bedarf an Ressourcen. Durch die Förderung eines hochwertigen Recyclings von Baustoffen können wertvolle Ressourcen genutzt werden, was einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz darstellt.  Zudem wird die deusche Wirtschaft dadurch unabhängiger von Importen.

 

Die Ersatzbaustoffverordnung stellt rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe wie Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut sowie Aschen aus thermischen Prozessen. Durch die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter soll der Grundwasser- und Bodenschutz sichergestellt werden. Private und öffentliche Bauherren, für die bislang jeweils die spezifischen Regelungen der Bundesländer galten, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe rechtssicher ohne wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwenden.

 

„Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor“, erklärt Christian Kühn, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium. „Doch wir wollen noch weitergehen: Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind, sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten.“

 

Im nächsten Schritt soll in einer weiteren Verordnung festgelegt werden, dass qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe nicht mehr als Abfall behandelt werden müssen, sondern Produktstatus erlangen können. Aufgrund von EU- Vorgaben ist eine gesonderte Verordnung erforderlich, um das Ende der Abfalleigenschaft zu regeln. Das BMUV will dazu zeitnah einen Entwurf vorlegen.