Mehr Verpackungen aus recyceltem Kunststoff

Im Zuge der angestrebten Kreislaufwirtschaft hat sich die EU-Kommission zum Ziel gesetzt, bis 2025 europaweit zehn Millionen Tonnen Rezyklate in Kunststoffprodukten und -verpackungen einzusetzen. Rezyklate sind Sekundärrohstoffe, die aus dem Recycling von Abfällen gewonnen werden. Durch die Verwendung von Rezyklaten bei der Kunststoffproduktion wird die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen verringert und die CO2-Emissionen im Herstellungsprozess gesenkt.

 

Die von der EU beschlossene Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt vor, dass PET-Getränkeflaschen ab dem Jahr 2025 einen Mindestanteil von 25 Prozent Rezyklat enthalten müssen. Ab 2030 wird dieser Mindestanteil auf 30 Prozent angehoben. In Hinblick auf die Umsetzung der Klimaneutralität bis 2050 sollen hochwertige Rezyklate einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung für die Kunststoffindustrie leisten.

 

 

In Deutschland werden bislang etwa zwölf Prozent des Rohstoffbedarfs der kunststoffverarbeitenden Industrie durch Rezyklate gedeckt, die vor allem im Bau- und Landwirtschaftssektor eingesetzt werden. Im Bereich Verpackungen liegt der Rezyklat-Anteil bei rund neun Prozent. Die PET-Getränkeflaschen weisen bereits einen durchschnittlichen Rezyklatanteil von 28 Prozent auf. Zudem kommen Rezyklate in Industrie- und Gewerbeverpackungen wie Paletten und Folienverpackungen zum Einsatz.

 

In weiten Teilen der Verpackungsbranche haben Rezyklate bisher kaum Eingang in die Produktion gefunden. Das gilt beispielsweise für Lebensmittelverpackungen, auf die mit 44 Prozent der Löwenanteil im Verpackungsmarkt entfällt, aber auch für Bereiche wie Kosmetikprodukte und Gefahrgüter, da ein höherer Rezyklatanteil zum Teil durch gesetzliche Hürden verhindert wird. In anderen kunststoffverarbeitenden Branchen wie der Produktion von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Möbeln, Haushaltswaren sowie Sport- und Freizeitartikeln liegt der Rezyklateinsatz zwischen zwei und fünf Prozent.

Die von der EU beschlossene Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt vor, dass PET-Getränkeflaschen ab dem Jahr 2025 einen Mindestanteil von 25 Prozent Rezyklat enthalten müssen.

Verschiedene Akteure in Deutschland und der EU fordern Mindestquoten für den Rezyklateinsatz in Kunststoffprodukten. Das Quotenmodell zielt darauf ab, die Inverkehrbringer bestimmter Produkte und Verpackungen zum Einsatz von Rezyklaten in einem gesetzlich festgelegten Mindestumfang zu verpflichten. Ein anderes Modell sieht Material- oder polymerspezifische Substitutionsquoten vor, die Kunststofferzeuger dazu verpflichten, einen bestimmten Mindestanteil der am Markt abgesetzten Kunststoffe aus dem Recycling von Kunststoffabfällen zu generieren.

 

Darüber hinaus ließe sich der Rezyklateinsatz durch preisliche Steuerungsmechanismen erhöhen wie etwa CO2-Gutschriften für Rezyklate, die Einbindung der Kunststoff- und Recyclingindustrie in den CO2-Emissionshandel oder finanzielle Anreize im Rahmen der Lizenzentgelte für Verpackungen, was bereits als Aspekt im § 21 des Verpackungsgesetzes angelegt ist.