Neue Anreize für energetische Gebäudesanierungen

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) neue Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Damit wird das Ziel verfolgt, die Energiekosten zu senken und die bis 2045 angestrebte Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Für 2023 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit einem Budget von 13 Milliarden Euro ausgestattet.

 

Zum 1. Januar 2023 sind Änderungen der BEG-Förderrichtlinien in Kraft getreten, welche alle drei Teilprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude betreffen, zu denen  Einzelmaßnahmen, Nichtwohngebäude sowie Wohngebäude gehören. Gemäß den Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie werden damit die Worst Performing Buildings (WPB) adressiert, welche die niedrigste Gesamteffizienz besitzen.

 

Der im September 2022 eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude wird von fünf auf zehn Prozentpunkte erhöht. Ob es sich bei einem Nichtwohngebäude um ein Worst Performing Building handelt, lässt sich anhand eines gültigen Energieausweises ermitteln. Unabhängig von der Einstufung im Energieausweis gilt ein Nichtwohngebäude als ein Worst Performing Building, sofern das Gebäude 1957 oder früher erbaut und mindestens 75 Prozent der Außenwandflächen nicht energetisch saniert worden sind.

Um Anreize für eine umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik zu setzen, wird ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Damit wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- und Dachelemente gefördert, durch die sich sowohl der handwerkliche Aufwand vor Ort als auch die Kosten deutlich reduzieren lassen. Bei einer Kombination der beiden Boni wird die Förderung auf 20 Prozent begrenzt.

 

Im Zuge der BEG-Reform werden nur noch Fördermittel für hochwertige Heizungsanlagen wie effiziente Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gewährt. Einen zusätzlichen Bonus gibt es für den Einbau von Wärmepumpen, für die ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

Jede neu eingebaute Heizung soll mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.

Stationäre Brennstoffzellenheizungen werden im Rahmen der BEG EM nur vom BAFA gefördert, sofern sie mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Gasheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Für den Austausch von Gas-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gibt es einen Heizungs-Tausch-Bonus. Dies gilt für Gasheizungen, die mindestens zwanzig Jahre alt sind.

 

Eine weitere Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude betrifft die Neubauförderung, die als viertes Teilprogramm aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert wird. Die neue Förderrichtlinie Klimafreundlicher Neubau wird ab März 2023 beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) angesiedelt. Für Neubauten wird das „Effizienzhaus-55“ zum gesetzlichen Förderstandard. Damit werden die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf des Gebäudes erhöht.

 

Das 2021 eingeführte staatliche Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen soll verpflichtend werden. Um das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) zu erhalten, müssen Gebäude allgemeine und besondere Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität erfüllen. Dies wird durch eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung anhand der abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse und auf Grundlage der Überprüfung ausgewählter realisierter Qualitäten nachgewiesen.