Neue EU-Gebäuderichtlinie mit Sanierungs- und Solarpflicht

Die Europäische Kommission hat sich mit dem EU-Parlament und dem Ministerrat im Trilogverfahren auf eine Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buidings Directive – EPBD) verständigt. Diese vorläufige Einigung muss noch förmlich vom Europäischen Parlament und Rat angenommen werden, um in Kraft treten zu können. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, die Energiekosten und CO2-Emissionen in der EU durch eine höhere Energieeffizienz der Gebäude zu senken. Insgesamt entfallen auf die Gebäude in der Europäischen Union etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs für Heizung, Kühlung und Warmwasser sowie 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen.

 

Mehr als ein Drittel aller Gebäude in den Mitgliedsstaaten sind älter als fünfzig Jahre und nahezu Dreiviertel des Gebäudebestands ist nicht energieeffizient. Die energetische Renovierungsquote liegt im Schnitt nur bei einem Prozent pro Jahr. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals strebt die EU-Kommission an, die Renovierungsquoten bis zum Jahr 2030 mindestens zu verdoppeln. Zudem soll sichergestellt werden, dass der Anteil an Erneuerbaren Energien im Zuge der Renovierungen erhöht wird. Diese Strategie steht im Einklang mit dem REPowerEU-Plan, mit dem die Unabhängigkeit Europas bei der Energieversorgung gestärkt werden soll. Dazu gehört eine verstärkte Nutzung von Solarenergie in Gebäuden. Um die Energieeffizienz von Gebäuden strukturell zu verbessern, stehen dabei die Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz im Zentrum.

 

In Deutschland wird die EU-Gebäuderichtlinie mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Die EU schreibt vor, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz um mindestens 55 Prozent gesenkt werden soll. Der Primärenergieverbrauch (PEV) bezeichnet den Energiegehalt aller im Inland eingesetzten Energieträger. Dazu gehören Primärenergieträger wie Braun- und Steinkohle, Mineralöl und Erdgas, die entweder direkt genutzt, oder in Sekundärenergieträger wie Kohlebriketts, Kraftstoffe, Strom oder Fernwärme umgewandelt werden.

Für Nichtwohngebäude wie beispielsweise Kinos wird es eine Sanierungspflicht geben, mit der eine schrittweise Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz anvisiert wird. Für die energetisch schlechtesten Gebäude, die sogenannten Worst Performing Buildings (WPB) werden Mindest-Energiestandards (MEPS) eingeführt. Bis 2030 müssen 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz renoviert werden. Im Rahmen einer zweiten Renovierungswelle wird bis zum Jahr 2033 anvisiert, 26 Prozent der Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz zu sanieren. Für bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden wie beispielsweise denkmalgeschützte Häuser können Ausnahmen gewährt werden.

 

Zudem sind die EU-Mitgliedstaaten gefordert, konkrete Maßnahmen für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung  festzulegen. Die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizsystemen ist nur noch bis zum Jahr 2040 zugelassen. In Deutschland ist nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz, das 2024 in Kraft tritt, das Heizen mit fossilen Energieträgern noch bis Ende 2044 erlaubt. Aufgrund der EU-Vorgaben müssen diese Regelungen überprüft werden. Die Einführung einer Solarpflicht soll ebenfalls schrittweise erfolgen. Bei Neubauten wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen künftig zum Standard. Die Mitgliedstaaten sollen dafür Sorge tragen, dass neue Gebäude sich für die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach eignen.

Auf bestehenden Nichtwohngebäuden und öffentlichen Gebäuden müssen ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist.

Die Installation von PV-Modulen soll schrittweise erfolgen und wird durch entsprechende Bestimmungen je nach Gebäudetyp und -größe geregelt. Bei den Bestandsgebäuden soll die öffentliche Hand eine Vorreiterrolle einnehmen. Neubauten von öffentlichen Gebäuden müssen ab 2028 als „Zero-Emission Building” errichtet werden. Ab 2030 dürfen alle neuen Gebäude keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen. Die Mitgliedsstaaten sind gefordert, Anreize für Renovierungen und Finanzierungsmaßnahmen zur Senkung der Energiekosten anzubieten.

 

Zur nationalen Strategie gehört eine Erstellung nationaler Gebäuderenovierungspläne, die aufzeigen sollen, wie die Finanzierung erfolgen, Fachkräfte ausgebildet und gewonnen werden können. Auf der Agenda steht auch die Einführung von nationalen Gebäuderenovierungspässen, die nur von qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen ausgestellt werden dürfen. Anhand von aufeinander aufbauenden Renovierungsschritten soll bis spätestens 2050 die stufenweise Renovierung in ein Nullemissionsgebäude erfolgen. Die daraus resultierenden Vorteile, wie Energieeinsparungen und Verringerung der Treibhausgasemissionen sollen im Gebäuderenovierungspass dokumentiert werden.