Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing
Mit der Green Claims-Richtlinie will die EU-Kommission dem Greenwashing ein Ende setzen. Sie soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen, die als umweltfreundlich verkauft werden, auch tatsächlich umweltfreundlich sind. Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen treffen, sind in Zukunft gefordert Mindeststandards einzuhalten, mit denen sich ihre Aussagen belegen lassen.
Einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahre 2020 zufolge waren über 53 Prozent der geprüften Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder unfundiert und 40 Prozent nicht belegbar. Bislang gibt es in der EU keine gemeinsamen Vorschriften zu sogenannten „Green Claims“, mit denen Unternehmen freiwillige Umweltaussagen abgeben. Das Greenwashing führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen, da es Firmen benachteiligt, die wirklich nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Werbeaussagen, dass beispielsweise eine „Verpackung zu 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff“ bestehe, der Versand „klimaneutral“ erfolge oder Kaffeebecher „biologisch abbaubar und kompostierbar“ seien, müssen künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden. „Viele Europäer*innen wollen durch ihr Kaufverhalten zu einer nachhaltigeren Welt beitragen“, erklärt Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal. „Wir müssen dafür sorgen, dass sie den Umweltaussagen vertrauen können.“
Darüber hinaus will die Kommission gegen den zunehmenden Wildwuchs öffentlicher und privater Umweltzeichen vorgehen, die als freiwillige Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen abgegeben werden. Dadurch soll unterbunden werden, dass Unternehmen klimafreundliche Behauptungen aufstellen, die sie nicht bewiesen haben.
Um grüne Labels verwenden zu dürfen, wird künftig zunächst eine wissenschaftlich fundierte Analyse aller wesentlichen Umweltauswirkungen verlangt. Die Angaben sollen durch ein unabhängiges Gutachten überprüft werden, bevor ein Unternehmen sie öffentlich verwenden darf. Davon ausgenommen sind Umweltaussagen, die unter bestehende EU-Vorschriften fallen wie das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo für ökologische/biologische Lebensmittel.
Auf dem EU-Markt gibt es 230 verschiedene Umweltzeichen. Es ist wichtig, Umweltaussagen und -zeichen auf Produkten vertrauen zu können.Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei
In Zukunft dürfen die gesamten Umweltauswirkungen eines Produkts nicht mehr pauschal bewertet werden, sofern dies nicht explizit nach den EU-Vorschriften vorgesehen ist. Wenn Produkte mit anderen verglichen werden, müssen die Vergleiche auf gleichwertigen Informationen und Daten beruhen. Neue öffentliche Kennzeichnungssysteme sollen nur zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Neue private Systeme müssen nachzuweisen, dass sie ambitioniertere Umweltziele als bereits bestehende Systeme adressieren. Die Vorschriften für Umweltzeichen sehen vor, dass diese transparent, unabhängig begutachtet und einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden.
Die vorschlagene Green Claims-Richtlinie zielt darauf ab, irreführende Werbung zu verbieten und spezifischere Vorschriften für Umweltaussagen festzulegen. Sie ist Teil des dritten Pakets, das Vorschläge zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft enthält, welche die Kommission im Rahmen des europäischen Grünen Deals umsetzen will. Zunächst muss dieser Gesetzesentwurf zur Verhinderung von Greenwashing mit dem Europäischen Parlament und dem Rat abgestimmt werden.