Neue Mindeststandards zur Sicherung der Trinkwasserqualität

Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Um die Qualität des Trinkwassers zu verbessern, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) europäische Vorgaben für den Trinkwasserschutz in nationales Recht umgesetzt. Mit der zweiten Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) soll sichergestellt werden, dass sich das Trinkwasser in Deutschland weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit nutzen lässt. Die Grenzwerte für Chrom, Arsen, Blei sowie für die Industriechemikalien PFAS (poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen) sind gesenkt worden.

 

Die neuen Mindeststandards für die Qualität des Trinkwassers, welche die EU in der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 festgelegt hat, sollen für eine risikobasierte Bewertung der Sauberkeit des Wassers in der gesamten EU sorgen. Damit sich mögliche Risiken für Wasserquellen bereits auf der Versorgungsebene ermitteln lassen, wird eine zusätzliche Prozesskontrolle vom Brunnen bis zum Zapfhahn vorgeschrieben. Die Wasserversorger sind verpflichtet, eine Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und -aufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme vorzunehmen.

 

Dazu gehört, das Wasser auf Schadstoffe wie Bisphenol A zu untersuchen, das in zahlreichen Lebensmittelverpackungen wie Wasserspendern und Mehrweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff eingesetzt wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist in ihrer im April 2023 veröffentlichten Neubewertung zu dem Ergebnis gekommen, dass Bisphenol A in Lebensmitteln ein Gesundheitsrisiko darstellt, da es potenziell schädliche Auswirkungen auf die Reproduktions-, Entwicklungs- und Stoffwechselsysteme besitzt. Auch für Stoffe wie Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA-5) und Microcystin-LR, einem Toxin von Cyanobakterien wurden die Grenzwerte gesenkt.

Bis in das Trinkwasser vordringen können auch die Industriechemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die in zahlreichen Produkten wie Papiertrinkhalmen, Kosmetika oder Textilien enthalten sind. Über Luft, Abfälle und Abwasser gelangen sie in Böden und Gewässer, aber auch in Pflanzen, Tiere und ins Trinkwasser. Da die Stoffe aus der PFAS-Gruppe im Körper von Menschen und Tieren zu gesundheitlichen Schäden führen, fordert das Umweltbundesamt eine EU-weite Beschränkung von PFAS.

 

Die tödliche Gefahr von PFAS-belastetem Trinkwasser hat der amerikanische Regisseur Todd Haynes in seinem Kinolfilm Vergiftete Wahrheit thematisiert, in dem Mark Ruffalo in die Rolle des unerschrockenen Anwalts Rob Bilott geschlüpft ist. Der Umweltrechtsexperte hatte beim US-Bundesgericht eine Sammelklage gegen den Teflon-Konzern angestrengt, nachdem fast 70.000 Anwohner jahrelang kontaminiertes Trinkwasser getrunken haben, an dem sie erkrankt oder verstorben sind.

 

Nachdem in den USA bereits mehrere Chemiekonzerne für die Verschmutzung des Trinkwassers durch die sogenannten „ewigen Chemikalien“ zu Strafzahlungen von über eine Milliarde Dollar verurteilt worden sind, ist im Juni 2023 eine Entschädigungssumme von 12,5 Milliarden Dollar festgelegt worden, die der Konzern 3M aufgrund der anhängigen Klagen von Wasserversorgern zu zahlen hat.

 

In Deutschland wird in zwei Stufen ein neuer Grenzwert PFAS eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS,⁠ PFOS ⁠, ⁠ PFOA ⁠, PFNA) sieht die Trinkwasserverordnung ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/L für die Summe aus diesen Verbindungen fest.

 

Zudem müssen alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden, da dieses Schwermetall auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend ist. In Deutschland dürfen Wasserleitungen aus Blei seit 1973 nicht mehr verbaut werden. Wenn Wasser durch Bleirohre fließt, kann der Grenzwert von maximal 10 µg pro Liter Trinkwasser nicht eingehalten werden. Aus diesem Grunde ist ein Austausch bleihaltiger Wasserrohre unumgänglich.