Neue Regeln für die Entsorgung alter Elektrogeräte
Um die fachgerechte Entsorgung und das Recycling ausgedienter Elektrogeräte zu verbessern, hat das Bundeskabinett die Novellierung des bestehenden Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen, die nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Damit wird angestrebt, die Rückgabemöglichkeiten von nicht mehr benötigten Elektrogeräten zu erweitern und für eine größere Sicherheit bei Sammlung und Transport der ausrangierten Geräte zu sorgen.
In Deutschland hat sich der Handel mit Elektrogeräten binnen zehn Jahren verdoppelt. Während im Jahr 2013 noch rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Umlauf gebracht wurden, ist diese Menge bereits 2021 auf mehr als drei Millionen Tonnen angewachsen. Mit dem zunehmenden Verkauf diverser Batterie-betriebener Gadgets wächst auch die Anzahl der defekten Geräte. Nach Schätzungen von Bitkom lagern allein mehr als 300 Millionen ausgedienter Handys, Tablets und Laptops ungenutzt in Schubladen und Schränken, die ein gigantisches Reservoir an wertvollen Rohstoffen darstellen, das nicht dem Recycling zugeführt wird.
„Damit künftig mehr Elektrogeräte für hochwertiges Recycling gesammelt werden, sollen die Verbraucher*innen noch besser über die Rückgabemöglichkeiten informiert werden“, erklärt die Bundesumweltministerin Steffi Lemke. „Zudem erhöhen wir mit den neuen Regelungen die Sicherheit der Entsorgung bei Geräten, die mit Batterie betrieben werden.“ Im Rahmen der Gesetzesnovelle soll die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden, damit diese fachgerecht entsorgt werden und nicht mehr im Restmüll oder in der Umwelt landen. Zu diesem Zweck werden Verkaufsstellen wie Kioske oder Tankstellen verpflichtet, die gebrauchten Einweg-E-Zigaretten kostenfrei anzunehmen, auch wenn kein Kauf einer neue Einweg-E-Zigarette erfolgt. Zudem müssen die Verkaufsstellen die Verbraucher*innen über die Rücknahme informieren.
Den Branchen- und Umweltschutzverbänden sowie der Bundesärztekammer, die in einem offenen Brief an die Bundesumweltministerin für ein nationale Verbot von Einweg-Zigaretten plädiert hatten, geht diese Neuregelung nicht weit genug. Da Einweg-E-Zigaretten kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt oder Kupfer enthalten, bei deren Abbau Natur zerstört und große Wassermengen verbraucht werden, führt ihre Herstellung zu großen Umweltschäden. Die Produktion der leistungsstarken Batterien, die in Einweg-E-Zigaretten bereits nach einem kurzen Nutzungszyklus zu Elektroschrott werden, verursachen hohe Treibhausgasemissionen. Hinzu kommt ihre oftmals brandgefährliche Entsorgung.
„Die Einweg-E-Zigarette ist als Wegwerfprodukt konzipiert“, erklärt Anja Siegesmund, Präsidentin des Bundesverbands der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE). Nach kurzer Nutzung landet sie im Restmüll, in der Papiertonne, im Gelben Sack oder sonstwo. Das ist fatal, denn die Lithium-Ionen-Akkus darin lösen sehr schnell Brände aus.“ Die in den Einweg-E-Zigaretten enthaltenen Lithium-Ionen-Akkus können sich durch Beschädigung selbst entzünden.
Auch die unsachgemäße Erfassung bei der Sammlung von Elektroaltgeräten, in denen immer mehr Lithium-Batterien enthalten oder fest verbaut sind, birgt erhebliche Gefahrenpotenziale. Die Entsorgungswirtschaft verzeichnet eine zunehmende Anzahl von Bränden, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz sieht daher vor, dass die Elektroaltgeräte auf dem Wertstoffhof künftig nur von geschultem Personal in die Sammelbehältnisse einsortiert werden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Batterien aus den abgegebenen Elektrogeräten entfernt werden.
Seit dem 1. Juli 2022 können Verbraucher*innen ihre ausgedienten Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern nicht nur bei den Recyclinghöfen, sondern auch bei zahlreichen Lebensmittelmärkten kostenlos abgeben. Kleinere Elektro-Altgeräte müssen dort unabhängig vom Neukauf eines Produkts zurückgenommen werden. Elektrogeräte, die größer als 25 Zentimeter sind, können im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird.
Um die Elektrogeräte-Rücknahmepflicht stärker hervorzuheben, werden ab dem 1. Juli 2026 die Kennzeichnungspflichten von Sammel- und Rückgabestellen für Elektro-Altgeräte erweitert. Geschäfte und Märkte, die unter § 17 ElektroG fallen, werden verpflichtet, das bislang geltende Sammelstellenlogo durch ein neues farbiges Hinweisschild zu ersetzen. In Geschäften, die Elektrogeräte zum Kauf anbieten, muss neben der Ware das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers angebracht werden.