Neue Trinkwasserverordnung

Mit der Trinkwasserverordnung ist die Änderungsrichtlinie (EU) 2015/1787 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden. Am 1. Januar 2020 ist in Deutschland  die vierte Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV ) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird die Überwachung des Trinkwassers durch Wasserversorger an europäische Vorgaben angepasst. Dies betrifft die Qualitätssicherung des Trinkwassers durch regelmäßige Probennahmen in Wasserversorgungsanlagen. Mobile Versorgungsanlagen und Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen auf Legionellen untersucht werden.

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zur Information der Verbraucher alle drei Jahre einen Bericht über die Trinkwasserqualität zu veröffentlichen. Im Februar 2018 haben das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Bericht über die Trinkwasserqualität in Deutschland 2014 bis 2016 veröffentlicht.

 

Die Zielsetzung der EU, den Zugang für alle Europäer zu sauberem Trinkwasser zu verbessern, geht auf das Engagement der europäischen Bürgerinitiative Right2Water zurück, die im Rahmen dieser Kampagne 1,6 Mio. Unterschriften gesammelt hat.

Die Refill-Initiative

Auf die Bereitstellung von kostenlosem Leitungswasser setzt auch die Non-Profit-Organisation Refill Deutschland. Um die Plastikmüll-Flut einzudämmen, wird in Refill-Stationen wie z. B. Geschäften, Restaurants und Büros angeboten, mitgebrachte Trinkflaschen kostenlos mit Trinkwasser zu befüllen. Deutschlandweit gibt es über 1000 Refill-Stationen in mehr als 60 Städten. Die verschiedenen Standorte sind auf einer Landkarte auf der Website von Refill Deutschland aufgeführt.