Neuer Mindeststandard für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Abfallmanagement beginnt beim Einkauf. Faserbasierte Verpackungen suggerieren den Verbraucher*innen zwar einen ökologischen Mehrwert, lassen sich allerdings oftmals schlechter recyceln als sortenreine Kunststoffverpackungen. Die Recyclingfähigkeit von faserbasierten Verpackungen hängt davon ab, ob sich die Fasern im Recyclingprozess lösen und wieder zu neuen Fasern verarbeitet werden können.

 

Aufschluss über die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gibt ein neuer Mindeststandard, den die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht hat. Gesetzlich ist dies im Verpackungsgesetz § 21 Absatz 3 geregelt. Für faserbasierte Verpackungen muss ein Nachweis über die Recyclingfähigkeit erbracht werden. Davon ausgenommen sind Flüssigkeitskartons (FKN), die keine trockenen Füllgüter enthalten. Diese Regelung gilt ebenso für Papierverpackungen, die Flüssiges oder Pastöses enthalten.

 

Altglas lässt sich generell sehr gut recyceln, allerdings gibt es im Glasbereich Materialkombinationen, die das Recycling erschweren. Dazu gehören Flaschen, die mit einem feinen Metallnetz umgeben sind. Um Altglas einschmelzen und zu neuen Produkten verarbeiten zu können, muss es zu Glasscherben zerkleinert und von Fremdstoffen befreit werden. Ein Metallnetz verhindert es, die Glasscherben voneinander zu trennen. Auch Korbflaschen, in denen Wein vertrieben wird, erschweren das Glasrecycling.

Weitere Hemmnisse, die sich negativ auf die Recyclingfähigkeit von Verpackungen auswirken, sind Rückstände von Wachsen sowie Chemie- und Baustoffen, deren Reste in der Verpackung haften bleiben und sich daraus nur schwer oder überhaupt nicht entfernen lassen. Die Einflüsse der Produktreste müssen daher bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit berücksichtigt werden.

Ob eine Verpackung gut recycelbar ist, hängt von der Verwertungsinfrastruktur, der Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie den Recyclingunverträglichkeiten ab.

Die dualen Systeme sind dazu verpflichtet, auf Basis des Mindeststandards Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen zu schaffen. Unternehmen profitieren finanziell davon, wenn sie ihrer Produktverantwortung nachkommen und ihre Verpackungen konsequent nach der Abfallhierarchie ausrichten.

 

Neben dem Einsatz von Verbundverpackungen gibt es weitere Entwicklungen in der Verpackungsindustrie, die zu Lasten der Recyclingfähigkeit gehen. Dazu gehören PET-Folien und -Schalen sowie beidseitig beschichtete Papierbecher. Auch der wachsende Anteil von Verpackungen aus Materialien wie Holz, Bambus oder Textilien erweist sich nicht als nachhaltig, da diese Verpackungen in den Sortieranlagen nicht aussortiert werden. Ihre Recyclingfähigkeit nach dem Mindeststandard ist gleich Null, weil sie in der Praxis nicht recycelt, sondern verbrannt werden.