Novellierte Bioabfallverordnung: Weniger Plastik in den Biomüll

Verpackungen, Kaffeekapseln und Strohhalme aus Bioplastik gehören weder auf den Kompost noch in die Bioabfalltonne. Das gilt auch, wenn diese als biologisch abbaubare Kunststoffprodukte beworben werden. Die sogenannten kompostierbaren Kunststoffe können in den Behandlungsanlagen nicht vollständig abgebaut werden, sondern verbleiben als Mikroplastik im Dünger und kontaminieren die Umwelt. Um dieser Problematik zu begegnen, sieht die von der Bundesregierung beschlossene Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) eine Obergrenze für Kunststoffe im Biomüll vor. Bioabfälle dürfen nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten, bevor sie in die Kompostierung oder Vergärung gelangen.

 

„Noch viel zu oft landen Lebensmittelabfälle mit Kunststoffverpackungen in der Kompostierung oder Biogasanlagen“, erklärt die Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Dort bauen sie sich nicht ab, sondern gelangen im Dünger auf unsere Äcker und Gemüsebeete, wo sie als Mikroplastik hunderte von Jahren überdauern. Kunststoffe aus dem Bioabfall zu entfernen, verursacht hohe Kosten. Kunststoffe haben im Bioabfall nichts zu suchen.“ Mit den erstmals eingeführten Obergrenzen soll sichergestellt werden, dass nur Bioabfälle mit sehr geringen, kaum vermeidbaren Mengen Kunststoff in die Behandlungsanlagen gelangen. Deshalb gehören Lebensmittelverpackungen oder Plastiktüten nicht in den Biomüll.

 

Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen, dass bereits eine Entfrachtung von Fremdstoffen aus Bioabfällen erfolgt, bevor diese zur Kompostierung, Vergärung oder Gemischherstellung gegeben werden. Die Betreiber von Behandlungsanlagen sind künftig gefordert, die Menge an Fremdstoffen im angelieferten Bioabfall zu prüfen. Sofern die neu definierten Obergrenzen überschritten werden, müssen sie die Fremdstoffe wie Kunststoffverpackungen entfernen, damit diese nicht in den Bioabfall geraten. Bioabfälle aus der Biotonne dürfen maximal 1,0 Prozent Kunststoffe enthalten. Diese Regelungen gelten auch, wenn Bioabfälle zur Bodenverbesserung oder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.

 

In Deutschland werden jährlich 14 Millionen Tonnen biologisch abbaubare Abfälle getrennt gesammelt, die in Kompostierungs-, Vergärungs- und Biogasanlagen verwertet werden. Die meisten Bioabfälle landen in der Restmülltonne, in der sie mit rund 40 Prozent die größte Fraktion darstellen. Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ist aktiver Ressourcen- und Klimaschutz, denn bei der Vergärung von Bioabfällen entsteht Biogas, mit dem sich fossile Energieträger wie Erdöl und Kohle ersetzen lassen. Zudem dienen Bioabfallkomposte der Düngung und Bodenverbesserung.

 

Mit der Novellieung der Bioabfallverordnung geht eine Änderung weiterer abfallrechtlicher Verordnungen einher. In der Gewerbeabfallverordnung  wird zukünftig unter anderem zwischen verpackten und unverpackten Bioabfällen unterschieden, welche separat zu sammeln und zu befördern sind. Zudem sind verpackte Bioabfälle vor der weiteren stofflichen Verwertung zu entpacken. Nachdem das Bundeskabinett die Änderungen dieser abfallrechtlichen Verordnungen beschlossen hat, muss das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission abgeschlossen werden. Nach der Zustimmung im Bundesrat kann die Änderungsverordnung im Frühjahr 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.