Novellierung des Verpackungsgesetzes: Mehrwegverpackungen als Alternative

Mit der Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) strebt die Bundesregierung an, die Flut von Einwegkunststoffverpackungen einzudämmen. Für Getränke, die in To-go-Bechern verkauft werden, soll künftig eine Mehrwegverpackung als Alternative angeboten werden. Auch bei Lebensmitteln, die zum Sofortverzehr in Einwegkunststoffverpackungen offeriert werden, sollen Konsument*nnen zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen wählen können.

 

Diese neuen Regelungen sind Bestandteil des Entwurfs für die Novellierung des Verpackungsgesetzes, der im Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Mit dem Verpackungsgesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, wird in Deutschland das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung für die Hersteller von Verpackungen geregelt.

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, das Verpackungsgesetz zu verschärfen, indem die angestrebten Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 und der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG im Verpackungsgesetz umgesetzt werden. Die Umsetzung der geänderten Abfallrahmenrichtlinie erfordert einige Anpassungen im Verpackungsgesetz , damit die europarechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

 

Mit der Einwegkunststoffrichtlinie wird das Ziel verfolgt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu verringern. Getränkebecher aus Einwegkunststoff, worunter auch mit Kunststoff beschichtete Papierbecher fallen, sollen im Gastronomie- und Service-Bereich nicht mehr als einzige Option offeriert werden. Stattdessen müssen Mehrweglösungen aus Glas, Porzellan oder wiederverwertbare Kunststoffbecher zur Auswahl stehen wie sie beispielsweise von regionalen und bundesweiten Pfandsystemen eingesetzt werden.

Die neuen Vorgaben zur Reduzierung des Abfallaufkommens sollen auch für den Concession-Bereich in den Kinos gelten. Davon ausgenommen sind Betriebe mit einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern und nicht mehr als fünf Beschäftigten. In diesen Fällen muss den Gästen die Option angeboten werden, eigene Mehrweg-Becher zu befüllen oder ein Pfandbechersystem zu nutzen.

Darüber hinaus sieht die Novellierung des Verpackungsgesetzes Vorgaben hinsichtlich der Wiederverwertung von Kunststoffprodukten vor. So soll die Pfandpflicht, die bislang nicht für alle Getränkesorten gilt, ab 2022 auf nahezu sämtliche PET-Einweggetränkeflaschen und Aluminiumdosen ausgedehnt werden.

 

Zudem müssen PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 einen Mindestrezyklat-Anteil von 25 Prozent aufweisen. Um die Recyclingquote von Kunststoff weiter zu steigern, wird der Mindestanteil ab 2030 auf 30 Prozent angehoben. Nachdem das Bundeskabinett der Novelle des Verpackungsgesetzes zugestimmt hat, muss der Gesetzesentwurf vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.

 

Kommunale Verpackungssteuer in Tübingen

Die Universitätsstadt Tübingen geht noch einen Schritt weiter und erhebt ab 2022 eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen. Der Beschluss des Gemeinderats sieht vor, Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent zu besteuern. Für Einwegbesteck wird eine Steuer in Höhe von 20 Cent erhoben. Die Verpackungssteuer sollen Händler*nnen entrichten, die Getränke und Speisen in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen.

 

Mit der kommunalen Verpackungssteuer wird das Ziel verfolgt, zu einem nachhaltigerem Konsum anzuregen und Mehrwegsystemen zum Durchbruch zu verhelfen. Um diese Maßnahme sozialverträglich zu gestalten, werden Gastronomiebetriebe bei der Einführung eines Mehrweggeschirrsystems mit einem Zuschuss von 50.000 € unterstützt. Zudem ist die neue Abgabe auf einen Höchstsatz von 1,50 € pro Einzelmahlzeit begrenzt.

 

Die Verpackungssteuer soll nicht nur eine Lenkungsfunktion besitzen, sondern auch als Instrument eingesetzt werden, um die Kosten für die Müllbeseitigung von Einwegverpackungen zu finanzieren. Um die erforderliche Rechtssicherheit dafür zu schaffen, hat die Stadtverwaltung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dessen Empfehlungen in die Verpackungssteuersatzung aufgenommen worden sind. Dagegen hat ein global agierendes Fast-Food-Unternehmen Klage beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht und einen Normenkontrollantrag gestellt.

 

Ursprünglich sollte die Verpackungssteuer bereits Anfang 2021 in Tübingen eingeführt werden. Die Verschiebung auf 2022 ist unter anderem in Hinblick darauf erfolgt, den Betrieben ausreichend Zeit zu geben, ein Mehrwegsystem einzuführen und ihre betrieblichen Abläufe anzupassen.