Recycling von Kinoprojektionslampen

Die Rücknahmepflicht in dem novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG3) gilt für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte wie Photovoltaikmodule, Lampen, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Bildschirme, Monitore sowie Kühlgeräte.

 

Die meisten Leuchtmittel wie Leuchtstofflampen, Energiesparlampen und LED-Lampen enthalten Schadstoffe und müssen zur umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung bei einer zugelassenen Sammelstelle abgegeben werden. Glühbirnen und Halogenlampen dürfen im Restmüll entsorgt werden.

Für die umweltgerechte Entsorgung von ausgedienten Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen mit elektronischen Bauteilen sowie
Kinoprojektionslampen bietet Lightcycle ein bundesweites Netz mit über 9.000 Sammelstellen an.

 

Für Xenon-Kurzbogenlampen, die aufgrund ihrer hohen Lichtausbeute in Kinoprojektoren eingesetzt werden, können Kinos einen speziellen Entsorgungsprozess in Anspruch nehmen. Da bei diesen Hochleistungslampen aufgrund des hohen Innendrucks von ca. 20 bar eine Explosionsgefahr besteht, müssen sie in der dafür vorgesehenen
Transportverpackung entsorgt werden. Beim Einlegen in die Originalverpackung ist zusätzlich der Splitterschutz anzubringen.