Warnhinweis für Wegwerfplastik

Zahlreiche Produkte wie Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme und Rührstäbchen dürfen ab dem 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor sind genauso verboten wie Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das gleiche gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist.

 

Darüber hinaus müssen weitere Produkte, die Plastik enthalten und oftmals in der Umwelt landen, künftig mit einem speziellen Label gekennzeichnet sein. Um die Verbraucher*nnen für Umweltschäden durch Plastik zu sensibilisieren, müssen die neuen Warnhinweise ab dem 3. Juli 2021 deutlich auf den Verpackungen von kunststoffhaltigen Artikeln erkennbar sein. Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV)  sieht vor, dass Hersteller kunststoffhaltiger Artikel keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen dürfen.

 

Bei Einweggetränkebechern muss ab dem 3. Juli 2021 direkt am Becher der Hinweis “Produkt enthält Kunststoff” angebracht sein. Getränkebecher, die komplett aus Kunststoff bestehen, müssen mit der Aufschrift “Made of plastic” gekennzeichnet sein. Detaillierte Informationen über die Art und grafische Gestaltung der Aufdrucke, deren Größe und Positionierung gibt die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 der Europäischen Kommission. An Getränkebechern, die ganz aus Kunststoff bestehen und vor dem 4. Juli 2022 in Verkehr gebracht werden, kann als Alternative zu dem Aufdruck ein nicht ablösbarer Aufkleber angebracht werden. Durch diese Übergangsregelung soll verhindert werden, dass vorhandene Ware sinnlos vernichtet wird.

Unter die neue Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffprodukte fallen auch Tabakprodukte mit Filtern sowie Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vertrieben werden. Zudem gilt die Kennzeichnungspflicht für Hygieneeinlagen, Tampons, Tampon-Applikatoren und Feuchttücher. In zahlreichen To-Go-Bechern, Zigarettenfiltern und Hygieneprodukten, die nach Gebrauch oft achtlos auf die Straße geworfen werden oder im Abwasser landen, wird das darin enthaltene Plastik zum Problem für die Umwelt. Die klar erkennbaren Labels sollen die Bürger*nnen für den bewussten Umgang mit Plastik sensibilisieren.

 

Ab dem 3. Juli 2024 müssen zudem Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern aus Kunststoff fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein, damit sie nicht in der Umwelt landen. Die neuen Pflichten sollen dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, das achtlose Wegwerfen von Abfällen zu verringern und die Meeresvermüllung zu bekämpfen. Diese Zielsetzung entspricht dem 5-Punkte-Plan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für weniger Plastik und mehr Recycling und der Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle.

„Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern“, erklärt die Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation. Auf diese Weise gelangt Plastik in die Umwelt und weil es nicht verrottet, endet es leider häufig an Stränden oder in den Mägen von Vögeln und Fischen.

Diese Wegwerfmentalität muss aufhören. Viele Verbraucher*nnen wissen oft gar nicht, dass in manchen Produkten Plastik enthalten ist. Darüber klären wir mit den neuen Warnhinweisen auf und zeigen, welche Umweltschäden unsachgemäße Entsorgung anrichtet. Bundesumweltministerin Svenja Schulze