Zielsetzungen der Kreislaufwirtschaft

In der Natur gibt es keinen Abfall, sondern nur Nährstoffe, die immer wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden. An diesem Vorbild orientiert sich das Cradle-to-Cradle-Prinzip, bei dem alle Ressourcen erhalten bleiben und immer wieder genutzt werden. Sämtliche Teile, die vollständig biologisch abbaubar sind, ohne Schadstoffe freizusetzen, können in den biologischen Kreislauf zurückfließen. Produkte, die nicht biologisch abbaubar sind, sollten wieder in ihre Bestandteile zerlegt und dem technischen Kreislauf zugeführt werden, um die Rohstoffe für neue Produkte zu nutzen.

 

Die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft sieht vor, möglichst viele Materialien in Stoffkreisläufe zu führen. Um Stoffströme zu Kreisläufen zu schließen, müssen die Produkte so gestalten werden, dass sie nicht nur weniger schädlich, sondern sogar nützlich sind.

 

 

Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und den Ressourcenschutz zu verbessern, soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) novelliert werden. Die Änderungen sehen unter anderem vor, durch mehr Abfallvermeidung und neue Vorschriften zur Getrenntsammlung von Abfällen höheren Recyclingquoten zu erreichen. Gegenstand der Umsetzung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG sowie einzelne Regelungen der Einweg-Kunststoff-Richtlinie 2019/904/EU, die ein EU-Verbot von Einwegplastik beinhaltet. Im Zuge der Umsetzung des EU-Rechts soll auch das nationale Kreislaufwirtschaftsrecht weiterentwickelt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei in einem Ausbau der Abfallvermeidung, einer Verstärkung des Recyclings sowie der verbesserten Schließung von Kreisläufen.

Positivkriterien für die Recyclingfähigkeit

★ helle Farben bei Kunststoffverpackungen
★ Monomaterialien statt Materialmix
★ optimierte Etikettenlösungen
★ optimierte Verschlusslösungen
★ trennbare Komponenten im Recyclingprozess