Zukunftspro­gramm Kino I fördert nachhaltige Modernisierungen

Das Zukunftsprogramm Kino I wird 2023 mit vor-pandemischen Förderbedingungen fortgesetzt.  Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt für den Erhalt des Kulturortes Kino stellt einen Etat von 15 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Die Höhe der Zuwendung beläuft sich auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen, gefördert werden. Eine Eigenbeteiligung der Kinos von mindestens 5 Prozent muss nachgewiesen werden. Die Förderung kann mit Zuwendungen der Länder sowie der Kinoprojektförderung oder Referenzkinoförderung der FFA kombiniert werden.

 

Mit Hilfe dieser Strukturförderung werden Arthouse-Kinos und Filmtheater im ländlichen Raum bei Investitionen in nachhaltige Modernisierungen unterstützt. Kinobetreiber*nnen können finanzielle Unterstützung für Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen beantragen. Das Zukunftsprogramm Kino I bezuschusst Investitionen in die Projektions- und Kassentechnik, Bestuhlung und Ausstattung des Kinosaals und Foyers, digitale Kundenbindung, Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage.

 

Ein Schwerpunkt des Förderprogramms betrifft Investitionen, die Modernisierungsmaßnahmen unter Nachhaltigkeitsaspekten sowie dem Einsatz umweltschonender Verfahren dienen. Dazu gehört die Optimierung der Energieeffizienz durch die Modernisierung von Heizungssystemen, Klima- und Lüftungsanlagen sowie Systeme im Sanitärbereich wie die Installation berührungsloser Armaturen und wassersparender Spülsysteme. Förderfähig sind außerdem Investitionen, welche die Nutzung regenerativer Energien ermöglichen wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen.

Unterstützung gewährt wird ebenso für den Einsatz effizienter Elektrogeräte wie stromsparende LED-Beleuchtung sowie Kühlgeräte, die über einen hohen Effizienzgrad verfügen. Zudem werden Zuschüsse für Systeme zur Trennung und Reduzierung von Abfällen sowie für die Schaffung von Fahrradstellplätzen und E-Ladesäulen im Außenbereich gewährt. Bei der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen wird auf die Empfehlungen des Grünen Kinohandbuchs der FFA verwiesen.

 

Antragsberechtigt sind Kinos mit maximal sieben Sälen, die sich in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern befinden oder in den letzten drei Jahren eine prämierte Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis der BKM, dem Kinopreis des Kinematheksverbunds oder einen Kinoprogrammpreis der Länder erhalten haben. Als  Qualifizierungsmerkmal gilt ebenso ein Besucheranteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme oder ein Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent deutscher und europäischer Filme in den letzten vier Kalenderjahren.

 

Dank der Zukunftsprogramme Kino I und II, die in der Pandemie mit Mitteln aus dem Neustart-KulturProgramm der Bundesregierung aufgestockt wurden, sind den Kinos in Deutschland  im Rahmen dieser Kinoförderungen seit 2020 insgesamt 112 Mio. Euro zur Verfügung gestellt worden.

Da die Antragslage aktuell bereits die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 15 Mio. Euro übersteigt, ist in diesem Jahr keine Beantragung von Fördermitteln mehr möglich.