Zukunftsprogramm Kino I fördert nachhaltige Modernisierungen
Im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino I stehen für das Jahr 2022 Fördermittel in Höhe von 30 Mio. Euro zur Verfügung. Die Hälfte der Mittel wird aus dem Konjunkturpaket Neustart Kultur bereitgestellt. Die Höhe der Zuwendung beläuft sich auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die verbliebenen 20 Prozent können durch einen Eigenanteil der Kinos oder komplementäre Förderungen gedeckt werden. Die Antragsstellung ist ab dem 7. Januar 2022 um 10 Uhr möglich.
Mit Hilfe dieser Strukturförderung werden Arthouse-Kinos und Filmtheater im ländlichen Raum bei Investitionen in nachhaltige Modernisierungen unterstützt. Kinobetreiber*nnen können finanzielle Unterstützung für Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen beantragen. Das Zukunftsprogramm Kino I bezuschusst Investitionen in die Projektions- und Kassentechnik, Bestuhlung und Ausstattung des Kinosaals und Foyers, digitale Kundenbindung, Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage.
Ein Schwerpunkt des Förderprogramms betrifft Investitionen, die Modernisierungsmaßnahmen unter Nachhaltigkeitsaspekten sowie dem Einsatz umweltschonender Verfahren dienen. Dazu gehört die Optimierung der Energieeffizienz durch die Modernisierung von Heizungssystemen, Klima- und Lüftungsanlagen sowie Systeme im Sanitärbereich wie die Installation berührungsloser Armaturen und wassersparender Spülsysteme. Förderfähig sind außerdem Investitionen, welche die Nutzung regenerativer Energien ermöglichen wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen.
Unterstützung gewährt wird ebenso für den Einsatz effizienter Elektrogeräte wie stromsparende LED-Beleuchtung sowie Kühlgeräte, die über einen hohen Effizienzgrad verfügen. Zudem werden Zuschüsse für Systeme zur Trennung und Reduzierung von Abfällen sowie für die Schaffung von Fahrradstellplätzen und E-Ladesäulen im Außenbereich gewährt. Bei der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen wird auf die Empfehlungen des Grünen Kinohandbuchs der FFA verwiesen.
Antragsberechtigt sind Kinos mit maximal sieben Sälen, die sich in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern befinden oder auch in größeren Städten, sofern sie bestimmte kulturelle Kriterien erfüllen. Kinos mit einem Saal können bis zu 60.000 Euro erhalten, größere Kinos bis zu 45.000 Euro pro Saal. Die maximale Fördersumme pro Filmtheater beläuft sich auf 315.000 Euro.
Förderanträge sind über das Online-Förderportal der FFA unter bkm- zukunftsprogramm-kino.ffa.de einzureichen. Da die Neustart Kultur-Mittel nur noch bis Ende 2022 zur Verfügung stehen, muss die Umsetzung dieser Maßnahmen und die Auszahlung der Mittel bis Ende 2022 erfolgen.