Bundesumweltministerium plant weitere Novellierung des Verpackungsgesetzes

Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV)  hat einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll erarbeitet, der eine weitere Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) vorsieht. Zu den Kernpunkten gehören Mehrweglösungen für mehrere Arten von Getränken sowie eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Verpackungsmaterialien. Durch Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sollen Abfälle vermieden werden. Derzeit liegt der Mehrweganteil bei Getränken bei 43,1 Prozent und verfehlt damit die im Verpackungsgesetz formulierte Zielvorgabe von 70 Prozent.

 

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m² sollen für Getränke wie Mineralwasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch künftig mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Mit dem Gesetz wird angestrebt, ein größeres Mehrwegangebot für Verbraucher*innen zu schaffen und die Rückgabemöglichkeiten zu erleichtern. In Zukunft sollen alle Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m² alle Pfandflaschen zurücknehmen.

 

Die Regelungen zielen außerdem darauf ab, Artikel 4 der Einwegkunststoffrichtlinie wirksamer umzusetzen, welche die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2026 eine signifikante Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu erreichen. Die im Verpackungsgesetz verankerte Mehrwegangebotspflicht schreibt seit dem 1. Januar 2023 vor, dass für To-Go-Getränke und Essen als Alternative zu Einwegkunststoffverpackungen Mehrweglösungen angeboten werden müssen. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Anbieter nicht auf Mehrwegverpackungen setzen, sondern stattdessen zum Teil auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien wie Aluminium oder Karton ausweichen.

Künftig sollen Verbraucher*innen bei allen To-Go-Verpackungen für Essen und Getränke unabhängig von der Materialart zwischen Einweg und Mehrweg wählen können. Die Mehrwegangebotspflicht soll auch auf die Verpackungen von verzehrfertigen Speisen und Getränken des Lieferservice ausgeweitet werden. Damit wird die Abfallvermeidung zum prioritären Ziel. Kleine Unternehmen wie Kioske mit einer Fläche bis zu 80 m² und maximal fünf Beschäftigten bleiben auch weiterhin von der Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke To-Go ausgenommen.

 

Des weiteren will das BMUV die Recyclingfähigkeit von Verpackungen steigern. Zu diesem Zweck wird die Weiterentwicklung des § 21 Verpackungsgesetzes vorbereitet, in dem die ökologische Ausgestaltung der Entgelte geregelt ist, welche die Verpackungshersteller an die Dualen Systeme der Abfallentsorgung entrichten.

 

Das BMUV setzt sich auch auf europäischer Ebene für ambitionierte Vorgaben zur Steigerung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen ein. Chemische Zerlegungsverfahren wie die Pyrolyse sollen Eingang in das Verpackungsgesetz finden. Das Ziel sei, die Integration neuartiger technischer Verfahren in das VerpackG so zu gestalten, dass sie in Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben einen echten Mehrwert für die Ressourcenrückgewinnung im Verpackungssektor erbringen.