Europa-Parlament beschließt Erhöhung der Energiesparziele

Das Europa-Parlament hat eine Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) beschlossen, die bis 2030 Energieeffizienzverbesserungen in Höhe von 32,5 Prozent vorsieht. Die Energiesparziele gelten sowohl für den Primär- als auch für den Endenergieverbrauch in der EU. Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie erfolgt im Rahmen der Anpassung der Klima- und Energievorschriften an das Fit for 55-Paket der Europäischen Kommission. Die Mitgliedstaaten sind gefordert, den Energieverbrauch in der EU bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent im Vergleich zu 2020 zu reduzieren.

 

Bis 2030 soll eine jährliche Einsparung von durchschnittlich 1,5 Prozent erfolgen. Das Einsparziel, das sich ab 2025 zunächst auf 1,3 Prozent beläuft, soll in den verschiedenen Sektoren auf lokaler, regionaler und nationaler Ebenen umgesetzt werden. Dazu gehören Gebäude, Unternehmen, Rechenzentren sowie die öffentliche Verwaltung. Die Mitgliedstaaten sollen dafür Sorge tragen, dass jedes Jahr mindestens drei Prozent der öffentlichen Gebäude zu Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäuden renoviert werden.

 

Um einen effizienteren Verbrauch von Primärenergie zu gewährleisten und den Anteil von Erneuerbaren Energien an der Wärme- und Kälteversorgung zu steigern, werden Anforderungen für effiziente Fernwärme- und Fernkältesysteme festgelegt. Ab 2026 darf die Menge der Treibhausgasemissionen aus dem Fernwärme- und -kältesystem, die pro Wärme- oder Kälteeinheit an die Kund*innen geliefert wird, nicht mehr als 200 g/kWh betragen und wird bis 2050 stufenweise weiter reduziert. Ab 2028 müssen Fernwärmesysteme mindestens zu 50 Prozent Erneuerbare Energien, zu 50 Prozent Abwärme, zu 75 Prozent KWK-Wärme oder zu 50 Prozent eine Kombination dieser Energie- bzw. Wärmeformen nutzen. Diese Anforderungen werden stufenweise weiter angehoben.

„Die Energiekrise ist noch keineswegs ausgestanden. Es gibt keine Gewissheit, dass die nächsten Winter so mild sein werden wie die vergangenen“, erklärt der Europa-Parlamentsabgeordnete Niels Fuglsang. „In den nächsten sieben Jahren müssen wir die notwendigen strukturellen Veränderungen herbeiführen“, betont der  Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Mitgliedstaaten zu weitaus ehrgeizigeren Energieeffizienzzielen zu bewegen.“

Mit einem höheren Energieeffizienzziel der Europäischen Union für 2030 können die Treibhausgasemissionen und Energiepreise gesenkt werden.

Selbst wenn ein rascher Ausbau der Produktionskapazitäten von Ökostrom erfolgt, bleibt Energieeffizienz relevant, weil dadurch der Bedarf an neuen Stromerzeugungskapazitäten sowie die mit der Speicherung, Übertragung und Verteilung verbundenen Kosten sinken. Zudem wird durch die Steigerung der Energieeffizienz die Sicherheit der Energieversorgung in der EU gestärkt, weil die Abhängigkeit von Brennstoffeinfuhren aus Drittländern reduziert wird.

 

Das Energieeinsparpotenzial ist in allen Sektoren groß. Im Gebäudesektor weisen 75  Prozent des Gebäudebestands in der EU eine schlechte Energieeffizienz auf. Eine besondere Herausforderung besteht in Hinblick auf den Verkehrssektor, auf den mehr als 30 Prozent des Endenergieverbrauchs zurückgehen. Ein zunehmend wichtiger Sektor ist die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), auf die fünf bis neun Prozent des weltweiten Stromverbrauchs und mehr als zwei Prozent der weltweiten Emissionen entfallen. Im Jahr 2018 wurden 2,7 Prozent des gesamten Strombedarfs in der EU für den Betrieb von Rechenzentren eingesetzt.

 

In Deutschland wird die Energieeffizienz-Richtlinie mit dem Energieeffizienzgesetz (EeffG) umgesetzt, das nach der Sommerpause im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Das Energieeffizienzgesetz löst das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) ab, das bislang den rechtlichen Rahmen bildet, um das angestrebte europäische Energieeinsparziel zu erreichen. Unternehmen, deren Gesamtendenergieverbrauch mehr als zehn Gigawattstunden beträgt, sollen zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet werden. Für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden soll ein Energieaudit verpflichtend werden.