Recyclingquoten und Verpackungssteuer auf Serviceverpackungen
Mülltrennung gehört in vielen Kinos längst zur Alltagsroutine. Die höchste Priorität hat stets die Vermeidung von Abfällen. An zweiter Stelle steht die Wiederverwendung von Verpackungen, die beispielsweise in Form von Pfandflaschen erfolgt. Das Recycling von Verpackungen stellt nur die drittbeste Lösung dar, da die Wiederaufbereitung der Wertstoffe viele Ressourcen wie Transport, Sortierung, Energie und Wasser erfordert. Damit mehr Rohstoffe aus Verpackungen künftig zurückgewonnen werden, schreibt die EU in der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) vor, dass ab 2030 alle Verpackungen wiederverwendbar und recyclingfähig sein müssen. Kunststoffverpackungen sollen zu fünfunddreißig Prozent aus recycelten Verbraucher-Kunststoffabfällen bestehen.
In Deutschland hat die deutsche Entsorgungswirtschaft 2023 mehr als 5,5 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle gesammelt, sortiert und recycelt, die aus privaten Haushalten sowie Restaurants, Hotels, Kinos, Kantinen oder Schulen stammen. Bei den werkstofflich recycelten Kunststoffverpackungen ist der Recyclinganteil auf 68,9 Prozent angestiegen. „Das ist eine Kraftanstrengung der deutschen Entsorgungswirtschaft und zeigt, dass diese zukunftsorientiert und leistungsfähig an den notwendigen Weiterentwicklungen arbeitet“, erklärt Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Die Quoten beziehen sich gemäß § 16 Verpackungsgesetz (VerpackG) ausschließlich auf den Teilbereich der Verpackungsentsorgung, der von den dualen Systemen verantwortet wird. Die Recyclingquoten bilden allerdings nicht die Menge der recycelten Materialien ab, sondern bezeichnen die Menge, die den Recyclinganlagen zugeführt worden sind. Da nicht alle Materialien im Recyclingprozess zurückgewonnen werden können, kommt es zu Verlusten. Beim Recycling von Kunststoffen ist zwischen zwei Quoten zu unterscheiden. Eine Quote weist die rein werkstoffliche Verwertung aus. Die zweite Quote wird sowohl für das Recycling als auch für die Energieerzeugung wie beispielsweise die thermische Verwertung angerechnet.
In anderen EU-Staaten sei die Sammelqualität inzwischen besser, wie Entsorgungsunternehmen dem Umweltbundesamt (UBA) berichtet haben. „Die Deutschen galten lange Zeit als Weltmeister der Mülltrennung. Diesen Titel sollten wir uns zurückholen“, erklärt Bettina Rechenberg, Fachbereichsleiterin Kreislaufwirtschaft beim UBA. „Vor allem bei der Getrenntsammlung von Altglas ist hier noch Luft nach oben.“ Das Umweltbundesamt empfiehlt, alle leeren Verpackungen aus Glas im Altglascontainer zu entsorgen. Dies sollte nach Farben sortiert erfolgen. Ungewöhnliche Farben wie blau oder rot können bedenkenlos zum Grünglas hinzugefügt werden.
Bei den Verpackungen aus Glas ist die angestrebte Sammelquote um 6,9 Prozentpunkte verfehlt worden. Nach wie vor landet viel Altglas im Restmüll und nicht im Glascontainer. Das gesammelte Glas wird zu fast hundert Prozent wieder zur Produktion neuer Glasverpackungen verwendet. Eine Ursache dafür sieht die Zentrale Stelle Verpackungsregister in der verminderten Attraktivität oder Verfügbarkeit der Standplätze von Glas-Sammelcontainern. „Wir appellieren an alle Beteiligten – Systeme, Kommunen, Handel und Verbraucher*innen – den Glasverpackungen eine Chance auf den Wirtschaftskreislauf zu geben“, sagt Gunda Rachut.
Sorgen bereiten der Recyclingwirtschaft die Verbundverpackungen, die als ein sehr schlecht zu recycelnder Verpackungstyp ihre Sollquote noch stärker als in der Vergangenheit verfehlt haben. Verbundverpackungen bezeichnen faserbasierte Stoffe, bei denen Papier und Kunststoffe zu einem Verbund verschmolzen werden, damit die Verpackung einen optischen Charakter wie Papier besitzt, aber die selben Barriereanforderungen wie Kunststoffverpackungen erfüllt. Das Recycling ist aufgrund der Zusammensetzung nur begrenzt möglich. Da es in Deutschland nur wenig Recyclingkapazitäten für faserbasierte Verbunde gibt, sind die Abfallexporte ins Ausland deutlich erhöht worden. Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) erwartet sogar eine weitere deutliche Zunahme dieses ungünstigen Verpackungstyps.
Ein Ärgernis stellen vielerorts Serviceverpackungen wie Kaffeebecher dar, mit denen Städte vermüllt werden. Die Stadt Tübingen erhebt seit 2022 eine Steuer auf bestimmte Einwegverpackungen. Für einen Einweg-Kaffeebecher muss ein Aufschlag von fünfzig Cent gezahlt werden sowie 20 Cent für Einwegbesteck oder auch für einen Trinkhalm. Mit dieser Maßnahme will der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer Einwegprodukte verteuern und Mehrweg fördern.
Diese Abgabe bringt der Stadt Tübingen rund 800.000 Euro pro Jahr ein, mit denen die Kosten für die Reinigung von Straßen, Plätzen und Parks gedeckt werden. Dagegen hatte eine McDonald-Betreiberin geklagt. In letzter Instanz hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verpackungssteuer gebilligt und damit anderen Städten und Kommunen grünes Licht gegeben, eine Verpackungssteuer für Einwegverpackungen von Speisen und Getränken einzuführen, die für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.