Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Ende der Einweggetränkebecher
Die Tage von Einwegkunststoffverpackungen und Einweggetränkebechern sind gezählt. Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorgelegt, der vorsieht, dass den Verbraucher*nnen Lebensmittel und Getränke zum Sofortverzehr ab dem 1. Januar 2023 auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf angeboten werden müssen.
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Die Entwicklung einer neuen Einwegflasche
Weltweit operierende Markenhersteller wie Coca Cola, Carlsberg, Absolut und L‘Oréal planen, eine neue Einwegflasche aus bio-basierten Fasern aus erneuerbaren Materialien auf den Markt zu bringen, die vollständig recyclingfähig sein soll. Allerdings müssen dafür zunächst biologisch abbaubare Barrieren entwickelt werden.
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Mehr Verpackungen aus recyceltem Kunststoff
Im Zuge der angestrebten Kreislaufwirtschaft hat sich die EU-Kommission zum Ziel gesetzt, bis 2025 europaweit zehn Millionen Tonnen Rezyklate in Kunststoffprodukten und -verpackungen einzusetzen.
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Pappe statt Plastik: Mindestsstandard für die Recyclingfähigkeit
Aufgrund der sinkenden Akzeptanz von Plastikverpackungen stellen Unternehmen ihre Sortimente zunehmend auf Papierverpackungen um, die sich aufgrund von Kunststoffbeschichtungen jedoch als Problem beim Recycling erweisen.
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Ökodesign-Studie: Strategien gegen Obsoleszenz
Mit den Neuregelungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie stellt die EU-Kommission erstmals Anforderungen in Bezug auf die Reparierbarkeit und Ersatzteile von Elektrogeräten. Eine im Auftrag des Umweltbundesamts verfasste Studie plädiert dafür, dass die neuen Anforderungen für alle Elektro- und Elektronikgeräte wie beispielsweise Projektoren gelten sollen.
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