Rechtliche Rahmenbedingungen
Neue Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Die neue Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte stellt höhere Anforderungen an das Recycling, das an den Stand der Technik angepasst werden soll. Den Entsorgungsunternehmen wird künftig vorgeschrieben, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt des Behandlungsprozesses entfernen werden müssen.
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Neue Effizienzanforderungen an Elektrogräte
Mit der Einführung der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie soll der Hardware-Obsoleszenz eine Ende bereitet werden. Ab dem 1. März 2021 sind Hersteller von Elektrogeräten dazu verpflichtet eine Reparierbarkeit zu gewährleisten, indem sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen. Auch die EU-Energielabel sind neu klassifiziert worden.
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Novellierung des Verpackungsgesetzes: Mehrwegverpackungen als Alternative
Mit der Novellierung des Verpackungsgesetzes will die Bundesregierung die Flut von Einwegkunststoffverpackungen eindämmen. Für Getränke, die in To-go-Bechern verkauft werden, soll künftig auch eine Mehrwegverpackung als Alternative angeboten werden. Tübingen erhebt ab 2022 eine kommunale Verpackungssteuer für Einwegverpackungen.
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Mehr Verpackungsrecycling durch digitale Wasserzeichen
Recycling wird bei den strategischen Entscheidungen großer Getränkekonzerne immer mehr ein Thema. Als erstes Unternehmen will PepsiCo Deutschland ab Ende 2021 für alle Getränkeflaschen seiner kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränke ausschließlich 100 Prozent recyceltes Plastik (rPET) verwenden.
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Studie zur Entsorgung von Elektroschrott
Eine Studie der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) hat den Umgang mit Elektroschrott in Deutschland untersucht. Danach besteht eine weit verbreitete Unkenntnis über die gesetzliche Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Kleingeräten. Künftig sollen auch Supermärkte zur Rücknahme kleiner Elektrogeräte verpflichtet werden.
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