Rechtliche Rahmenbedingungen
Neues EU-Label für Leuchtmittel
Seit dem 1. September 2021 gelten neue EU-Energielabel zur Energieverbrauchskennzeichnung von Leuchtmitteln. Die Klassifizierung von A+ bis zu A+++ für die energieeffizientesten Modelle ist aufgehoben worden. Leuchtmittel, die in der Europäischen Union auf den Markt kommen, werden in der neuen Energieeffizienz-Skala für Lampen von A bis G gekennzeichnet.
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EU-Kommission präsentiert das Fit for 55-Klimaschutzpaket
Mit dem Gesetzespaket Fit for 55 strebt die EU-Kommission ein Bündel von Gesetzesreformen an, die alle relevanten Sektoren wie Energie, Gebäude und Verkehr betreffen und auch direkt oder indirekt maßgeblich für den Kinobetrieb sind. In Gebäuden soll der Anteil der genutzten erneuerbaren Energien bis 2030 mindestens 49 Prozent betragen.
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Neue Effizienzanforderungen an Elektrogräte
Mit der Einführung der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie soll der Hardware-Obsoleszenz eine Ende bereitet werden. Ab dem 1. März 2021 sind Hersteller von Elektrogeräten dazu verpflichtet eine Reparierbarkeit zu gewährleisten, indem sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen. Auch die EU-Energielabel sind neu klassifiziert worden.
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Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Deutschland neu aufgestellt. Das Förderprogramm soll stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzen, damit die für den Gebäudesektor angestrebten Energie- und Klimaziele 2030 erreicht werden.
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Fluchtwegleuchten mit LED-Lampen
Die Kennzeichnung von Notausgängen mit Fluchtwegleuchten sind in Versammlungsstätten wie Kinos gesetzlich vorgeschrieben. Für Fluchtwegleuchten werden sofort einsatzbereite Komplettsysteme angeboten, in denen sich die eingebauten LED-Lampen allerdings oftmals nicht austauschen lassen.
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