Rechtliche Rahmenbedingungen
Novellierte Bioabfallverordnung: Weniger Plastik in den Biomüll
Kaffeekapseln und Strohhalme aus Bioplastik gehören weder auf den Kompost noch in die Bioabfalltonne. Das ist auch der Fall, wenn diese als biologisch abbaubare Kunststoffprodukte beworben werden. Die von der Bundesregierung beschlossene Novelle der Bioabfallverordnung sieht eine Obergrenze für Kunststoffe im Biomüll vor, welche 2022 in Kraft treten soll.
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International E-Waste Day: Keiner räumt die Erde auf
Mit dem International E-Waste Day am 14. Oktober 2021 soll mehr Aufmerksamkeit für die umweltgerechte Entsorgung von Elektroschrott geschaffen werden. Um die seit 2019 geltende Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und eine Wiederverwendung zu ermöglichen, sind Herstellende und Händler*innen in Deutschland zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet.
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Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen festgelegt. Die Herstellenden erhalten Anreize, bereits bei der Gestaltung und Herstellung von Produkten die damit verbundenen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, die über deren gesamten Lebensweg sowie bei der Entsorgung zum Tragen kommen.
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Mantelverordnung setzt Standards für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz
Die Kreislaufwirtschaft soll auch in der Bauindustrie Einzug erhalten. Mit der bundesweit geltenden Mantelverordnung wird gesetzlich geregelt, dass Bau- und Abbruchabfälle künftig als Ersatzbaustoffe für neue Bauten eingesetzt werden. Die mineralischen Abfälle stellen mit rund 250 Millionen Tonnen jährlich den größten Abfallstrom in Deutschland dar.
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Warnhinweis für Wegwerfplastik
Produkte wie Getränkebecher, die Plastik enthalten und oftmals in der Umwelt landen, müssen von jetzt an mit einem speziellen Label gekennzeichnet werden. Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung schreibt den Herstellern ab dem 3. Juli 2021 vor, direkt am Getränkebecher den Hinweis “Produkt enthält Kunststoff” anzubringen.
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