Rechtliche Rahmenbedingungen
Austauschprämie für alte Ölheizungen
Ölheizungen sind ein Auslaufmodell, denn ab 2026 dürfen in Gebäuden in Deutschland keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Klimaschutz beinhaltet eine neu konzipierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
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BHKW mit Holzvergaser
Als besonders umweltfreundlich gelten Blockheizkraftwerke, die sich mit regenerativen Energien betreiben lassen. Als nachwachsender und klimaneutraler Brennstoff eignen sich Holz und Holzpellets ideal zur dezentralen Wärmeerzeugung mit einem Blockheizkraftwerk.
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Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung wird in Deutschland seit 2002 durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geregelt.
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Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
Die Europäische Union hat 2004 in einer Richtlinie eine bessere Ausschöpfung des Potenzials der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) empfohlen. Darin ist der Umfang der Energieeinsparungen durch die kombinierte anstatt der getrennten Produktion von Wärme und Strom als hocheffiziente KWK definiert worden.
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Heizungsanlagen
Die Energieeinsparverordnung macht Schluss mit alten Heizkesseln. Für viele 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen ist eine Austauschpflicht vorgeschrieben.
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